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Dr Darko Trifunovic - German Islamist Issues Call for Jihad in Internet Video

German Islamist Issues Call for Jihad in Internet Video

Source: Deutsche Welle (Germany), 30 April
Fears of a second suicide bombing by a German national have risen after a convert to Islam calls for holy war in an Internet video. EU officials have put posters of the suspect at all the bloc's entry points. The video, posted on the "Time for Martyrdom" Web site, shows 20-year-old Eric B. from the western state of Saarland wearing an ammunitions belt and holding a machine gun. The mountainous backdrop has led some to believe it was filmed in the border region between Afghanistan and Pakistan. "Come over to the jihad, for that is your way to paradise," he proclaims in halting German. "If you cannot come, then help us with your wealth." B., who calls himself Abdulgaffar al-Almani in the video, is reportedly known to German intelligence agencies. Authorities have been tracking his whereabouts at least since September 2007, following B. and his travelling companion, Houssain al-M., a 23-year-old German of Lebanese descent, throughout the Middle East.   Their surveillance was sparked by the raids in North Rhine-Westphalia that uncovered a Saarland-based branch of the Islamic Jihad Union (IJU). Those raids came after a warning from the CIA that the IJU was planning attacks against the American interests in Germany. Authorities thwarted those plans and arrested three men -- two German converts to Islam and a Turk.

 

 Afterwards, the German Federal Criminal Police Office (BKA) issued an alert for four additional members of the cell, including B. and al-M. A third person, Cuneyt Cifcti, a 28-year-old Turk raised in Germany, carried out a suicide bombing in the Khost province of western Afghanistan that killed two US and two Afghan soldiers in March. Cifcti's preparations were well-documented through video, and analysts fear that he may have become B.'s role model. They also fear that B.'s appearance in the film with his face uncovered heralds an imminent attack. He is suspected to have received terrorist training in an IJU camp and was last seen in Kabul in early April, leading some to speculate that he could be planning a suicide bombing there. Wanted posters with his picture on are hung throughout Kabul and his photograph recently appeared in the US army newspaper, Stars and Stripes. His photograph is also posted at all EU entry points and in all German airports in hopes of preventing a possible European attack.

 

Analysts say the video could herald an imminent attack. The video comes a week after German security agents conducted nationwide raids aimed at disrupting a network of Islamists. The raids on homes, clubs, and publishing houses, included the arrest of nine men suspected of trying to radicalize Germans and support a holy war abroad. They also heightened the fear of a growing Islamist movement in Germany.



"Schaden vom Volke abwenden"

Interview with German Interior Minister on Terrorism Topics

Source: German Interior Minister Dr. Wolfgang Schäuble, Focus Magazine, 28.

April 

FOCUS: Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur zentralen Polizeibehörde im

Kampf gegen den Terror ausgebaut werden. Kritiker Ihres Gesetzentwurfs

sehen darin keinen Gewinn, sondern schwere Verluste für den Rechtsstaat.

Ist im Zeichen des Terrorismus Sicherheit nur unter Verzicht auf Freiheit

zu haben?

Schäuble: Ich habe einen Amtseid geleistet: Schaden vom deutschen Volke

abzuwenden. Unser Staat verteidigt die Freiheitsrechte gegen deren Feinde.

Deshalb hat der Verfassungsgesetzgeber so entschieden: Weil der Terrorismus

die Staats- und Lebensordnung insgesamt bedroht, soll das BKA diese

Abwehrkompetenz erhalten - als begründete Ausnahme vom Prinzip, dass

polizeiliche Gefahrenabwehr Ländersache ist.

FOCUS: Ihr Entwurf liest sich, als hätten Sie aus den Länderpolizeigesetzen

die schärfsten Instrumente fürs BKA herausgesucht. Es bekommt 24 neue

Befugnisse: V-Leute und Rasterfahndung, es darf abhören und ausspähen,

Wohnungen und Computer durchsuchen.

Schäuble: Natürlich schaut der Bundesgesetzgeber, was die Länder in 60

Jahren gemacht haben. Daraus kann man doch lernen. Für die Terrorabwehr ist

das Beste gerade gut genug. So ist nach Grundgesetzartikel 13 die optische

Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung untersagt, zur Gefahrenabwehr aber

ausdrücklich erlaubt. Deshalb steht sie in vielen Landespolizeigesetzen.

Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat im Präsidium seiner Partei gesagt: Wer

den Entwurf zum BKA-Gesetz kritisiert, soll sich erst einmal rechtskundig

machen. Genauso ist es. Seit Jahrzehnten wenden die Polizeien der Länder

diese Instrumentarien an - was keinen Bürger beunruhigt hat. Das wird nicht

dadurch anders, dass nun auch das BKA zur Terrorabwehr die gleichen eng

definierten Rechte erhält. Manche Kräfte in Politik und Medien führen die

Bevölkerung in die Irre, wenn sie eine völlig unsinnige Angst vor einem

angeblichen Überwachungsstaat schüren.

FOCUS: Solcher Eindruck entsteht, wenn zum Beispiel der

Bundesnachrichtendienst (BND) seine Vorschriften bricht und eine deutsche

Journalistin bei ihren Kontakten zu einem afghanischen Minister

bespitzelt.

Schäuble: Aber die Tatsache, dass der Fall jetzt debattiert wird, zeigt

doch, dass die öffentliche Kontrolle greift.

FOCUS: Sie verwechseln Ursache und Reparatur. Es spricht für unsere

Demokratie, dass solche Fälle auffliegen. Aber es spricht gegen die

Dienste, dass solche Verstöße geschehen - im aktuellen Fall gegen

ausdrückliche Anweisungen des BND-Präsidenten.

Schäuble: Auch wenn ich für den BND keine Zuständigkeit habe, ist eines

doch klar: Wir brauchen einen leistungsfähigen Auslandsnachrichtendienst.

Dass er seine Aufklärungsarbeit nicht gegen Journalisten betreiben soll,

ist richtig. Aber ich sage zugleich: Ich kann es als Innenminister nicht

verantworten, Polizisten nach Afghanistan zu entsenden, wenn ich nicht

einen leistungsfähigen Nachrichtendienst habe, der mich über die Lage vor

Ort aufklärt. Hier geht es um den Schutz von Leib und Leben. Natürlich

machen Menschen Fehler, selbst Polizisten, Soldaten, Staatsanwälte und auch

Richter. Aber ich warne vor einem generellen Misstrauen gegen den Staat und

seine Organe. Das wäre gefährlich.

FOCUS: Mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben Sie sich

verständigt, dass die Software für Online-Durchsuchungen nur per

Datenleitung, aber nicht mittels Eindringen in die Wohnung des Verdächtigen

auf dessen Gerät installiert werden darf. Warum so vorsichtig?

Schäuble: Nach gängiger Auslegung untersagt Grundgesetzartikel 13 das

heimliche Betreten von Wohnungen - außer zur Wohnraumüberwachung durch

Einbau einer Abhöranlage.

FOCUS: Künftig auch zur Installation von Kameras - aber nicht eines

Online-Durchsuchungsprogramms. Ist das nicht unlogisch?

Schäuble: Dazu müsste der Gesetzgeber den Verfassungsartikel 13 ändern.

Aber das wollte ich jetzt in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht. Hier

sehen Sie, wie vorsichtig wir vorgehen ...

FOCUS: ... nachdem das Bundesverfassungsgericht bei EU-Haftbefehl,

Luftsicherheit und Lauschangriff Sicherheitsgesetze reihenweise verworfen

hat. Müssen die Karlsruher Richter die Freiheitsrechte gegen

Regierungspläne schützen?

Schäuble: Warum werden Vorwürfe gegen mich erhoben und nicht gegen die

rot-grünen Herren Schröder oder Fischer? Beim Luftsicherheitsgesetz habe

ich als Oppositionsredner vor der Verfassungswidrigkeit gewarnt. Es ärgert

mich, wenn ich die Verleumdung lese und höre, ich hätte Gesetze

eingebracht, die das Bundesverfassungsgericht korrigiert habe. Von mir gibt

es solche Gesetze nicht.

FOCUS: Das BKA rechnet mit etwa zehn Online-Durchsuchungen jährlich. Ist

das glaub würdig? Bei der Telefonüberwachung war anfangs auch nur von

wenigen Fällen die Rede.

Schäuble: Die Online-Durchsuchung kann nur unter ganz eng begrenzten

Voraussetzungen zum Einsatz kommen und muss von einem Richter genehmigt

werden. Zudem ist sie technisch so aufwendig und so teuer, dass es hei

wenigen Fällen bleiben wird.

FOCUS: Wenn die modernen Fahndungstechniken den Kernbereich der privaten

Lebensgestaltung" erfassen, soll gemäß Karlsruher Rechtsprechung ein

Richter prüfen, welches Material gelöscht werden muss. Bei der

Wohnraumüberwachung folgt Ihr Gesetzentwurf dieser Linie. Aber bei der

Online-Durchsuchung sollen zwei BKA-Beamte reichen, das Amt kontrolliert

sich also selbst. Ist das kein Versuch, die Maßregel des

Bundesverfassungsgerichts zu umgehen?

Schäuble: Nein, denn das Gericht hat bei seiner Entscheidung zur

Online-Durchsuchung gar kein sogenanntes Richterband gefordert. Im Übrigen

muss einer der beiden BKA-Beamten die Befähigung zum Richteramt haben.

FOCUS: Der Gesetzentwurf will auch die Video-Überwachung von Unbescholtenen

erlauben, die mit Terrorverdächtigen beruflich oder privat Kontakt haben -

zum Beispiel Anwälte und Journalisten. Dagegen erheben selbst Ihre Kollegen

aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Einwände.

Schäuble: Die Bestimmung entspricht exakt dem seit Jahren bei schweren und

schwersten Straftaten geltenden Paragraf en 100c Absatz 3 der

Strafprozessordnung. Sie gilt immer dann, wenn ein Verdächtiger sich in

einer anderen als der eigenen Wohnung aufhält und deren Überwachung allein

zur Abwehr der Gefahr nicht ausreicht.

FOCUS: Auch islamische Geistliche sollen belauscht werden dürfen, wenn sie

verdächtigen Besuch haben. Erwarten Sie, dass Terroristen über einen

Anschlag vorher mit dem Imam reden?

Schäuble: Der Schutz von Geistlichen und anderen Berufsgeheimnisträgem ist

ja durch ständige Rechtsprechung zur Strafprozessordnung definiert. Unsere

BKA-Novelle schafft hier keine neue Rechtslage, weder für noch gegen

bestimmte Religionsgemeinschaften.

FOCUS: Und wenn islamische Geistliche in Zukunft einem vom Staat als

Partner anerkannten Religionsverband angehören?

Schäuble: Dann bleibt zu prüfen, ob der Islam etwas Vergleichbares wie

Beichte und Beichtgeheimnis kennt. Ich will jedenfalls nicht, dass ein

Islamfanatiker, der einen Terrorakt vorbereitet, sich ausgerechnet hinter

der Religionsfreiheit verschanzt.

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