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Darko Trifunovic on Friday, May 02, 2008 6:35:57 AM
German Islamist Issues Call
for Jihad in Internet Video
Source: Deutsche Welle (Germany),
30 April
Fears of a
second suicide bombing by a German national have risen after a convert to Islam
calls for holy war in an Internet video. EU officials have put posters of the
suspect at all the bloc's entry points. The video, posted on the "Time for Martyrdom" Web site, shows 20-year-old
Eric B. from the western state of Saarland wearing an ammunitions belt and
holding a machine gun. The mountainous backdrop has led some to believe it was
filmed in the border region between Afghanistan and Pakistan. "Come over to the jihad, for that is
your way to paradise," he proclaims in halting German. "If you cannot come, then
help us with your wealth." B., who calls himself Abdulgaffar al-Almani in the video, is reportedly
known to German intelligence agencies. Authorities have been tracking his
whereabouts at least since September 2007, following B. and his travelling
companion, Houssain al-M., a 23-year-old German of Lebanese descent, throughout
the Middle East. Their
surveillance was sparked by the raids in North Rhine-Westphalia that uncovered a
Saarland-based branch of the Islamic Jihad Union (IJU). Those raids came after a
warning from the CIA that the IJU was planning attacks against the American
interests in Germany. Authorities thwarted those plans and arrested three men --
two German converts to Islam and a Turk.
Afterwards, the German Federal Criminal
Police Office (BKA) issued an alert for four additional members of the cell,
including B. and al-M. A third person, Cuneyt Cifcti, a 28-year-old Turk raised
in Germany, carried out a suicide bombing in the Khost province of western
Afghanistan that killed two US and two Afghan soldiers in March. Cifcti's preparations were
well-documented through video, and analysts fear that he may have become B.'s
role model. They also fear that B.'s appearance in the film with his face
uncovered heralds an imminent attack. He is suspected to have received terrorist training in an IJU camp and
was last seen in Kabul in early April, leading some to speculate that he could
be planning a suicide bombing there. Wanted posters with his picture on are hung throughout Kabul and his
photograph recently appeared in the US army newspaper, Stars and Stripes. His
photograph is also posted at all EU entry points and in all German airports in
hopes of preventing a possible European attack.
Analysts say the video could
herald an imminent attack. The video comes a week after German security agents
conducted nationwide raids aimed at disrupting a network of Islamists. The raids
on homes, clubs, and publishing houses, included the arrest of nine men
suspected of trying to radicalize Germans and support a holy war abroad. They
also heightened the fear of a growing Islamist movement in Germany.
"Schaden vom Volke abwenden"
Interview
with German Interior Minister on Terrorism Topics
Source: German Interior Minister Dr. Wolfgang
Schäuble, Focus Magazine, 28.
April
FOCUS: Das Bundeskriminalamt (BKA) soll zur zentralen
Polizeibehörde im
Kampf gegen den Terror ausgebaut werden. Kritiker
Ihres Gesetzentwurfs
sehen darin keinen Gewinn, sondern schwere
Verluste für den Rechtsstaat.
Ist im Zeichen des Terrorismus Sicherheit nur
unter Verzicht auf Freiheit
zu haben?
Schäuble: Ich habe einen Amtseid geleistet:
Schaden vom deutschen Volke
abzuwenden. Unser Staat verteidigt die
Freiheitsrechte gegen deren Feinde.
Deshalb hat der Verfassungsgesetzgeber so
entschieden: Weil der Terrorismus
die Staats- und Lebensordnung insgesamt bedroht,
soll das BKA diese
Abwehrkompetenz erhalten - als begründete Ausnahme
vom Prinzip, dass
polizeiliche Gefahrenabwehr Ländersache
ist.
FOCUS: Ihr Entwurf liest sich, als hätten Sie aus
den Länderpolizeigesetzen
die schärfsten Instrumente fürs BKA herausgesucht.
Es bekommt 24 neue
Befugnisse: V-Leute und Rasterfahndung, es darf
abhören und ausspähen,
Wohnungen und Computer
durchsuchen.
Schäuble: Natürlich schaut der Bundesgesetzgeber,
was die Länder in 60
Jahren gemacht haben. Daraus kann man doch lernen.
Für die Terrorabwehr ist
das Beste gerade gut genug. So ist nach
Grundgesetzartikel 13 die optische
Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung untersagt,
zur Gefahrenabwehr aber
ausdrücklich erlaubt. Deshalb steht sie in vielen
Landespolizeigesetzen.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat im Präsidium
seiner Partei gesagt: Wer
den Entwurf zum BKA-Gesetz kritisiert, soll sich
erst einmal rechtskundig
machen. Genauso ist es. Seit Jahrzehnten wenden
die Polizeien der Länder
diese Instrumentarien an - was keinen Bürger
beunruhigt hat. Das wird nicht
dadurch anders, dass nun auch das BKA zur
Terrorabwehr die gleichen eng
definierten Rechte erhält. Manche Kräfte in
Politik und Medien führen die
Bevölkerung in die Irre, wenn sie eine völlig
unsinnige Angst vor einem
angeblichen Überwachungsstaat
schüren.
FOCUS: Solcher Eindruck entsteht, wenn zum
Beispiel der
Bundesnachrichtendienst (BND) seine Vorschriften
bricht und eine deutsche
Journalistin bei ihren Kontakten zu einem
afghanischen Minister
bespitzelt.
Schäuble: Aber die Tatsache, dass der Fall
jetzt debattiert wird, zeigt
doch, dass die öffentliche Kontrolle
greift.
FOCUS: Sie verwechseln Ursache und
Reparatur. Es spricht für unsere
Demokratie, dass solche Fälle auffliegen. Aber es
spricht gegen die
Dienste, dass solche Verstöße geschehen -
im aktuellen Fall gegen
ausdrückliche Anweisungen des
BND-Präsidenten.
Schäuble: Auch wenn ich für den BND keine
Zuständigkeit habe, ist eines
doch klar: Wir brauchen einen leistungsfähigen
Auslandsnachrichtendienst.
Dass er seine Aufklärungsarbeit nicht gegen
Journalisten betreiben soll,
ist richtig. Aber ich sage zugleich: Ich kann es
als Innenminister nicht
verantworten, Polizisten nach Afghanistan zu
entsenden, wenn ich nicht
einen leistungsfähigen Nachrichtendienst habe, der
mich über die Lage vor
Ort aufklärt. Hier geht es um den Schutz
von Leib und Leben. Natürlich
machen Menschen Fehler, selbst Polizisten,
Soldaten, Staatsanwälte und auch
Richter. Aber ich warne vor einem generellen
Misstrauen gegen den Staat und
seine Organe. Das wäre
gefährlich.
FOCUS: Mit Justizministerin Brigitte
Zypries (SPD) haben Sie sich
verständigt, dass die Software für
Online-Durchsuchungen nur per
Datenleitung, aber nicht mittels Eindringen in die
Wohnung des Verdächtigen
auf dessen Gerät installiert werden darf. Warum so
vorsichtig?
Schäuble: Nach gängiger Auslegung untersagt
Grundgesetzartikel 13 das
heimliche Betreten von Wohnungen - außer zur
Wohnraumüberwachung durch
Einbau einer Abhöranlage.
FOCUS: Künftig auch zur Installation von
Kameras - aber nicht eines
Online-Durchsuchungsprogramms. Ist das nicht
unlogisch?
Schäuble: Dazu müsste der Gesetzgeber den
Verfassungsartikel 13 ändern.
Aber das wollte ich jetzt in diesem Zusammenhang
ausdrücklich nicht. Hier
sehen Sie, wie vorsichtig wir vorgehen
...
FOCUS: ... nachdem das Bundesverfassungsgericht
bei EU-Haftbefehl,
Luftsicherheit und Lauschangriff
Sicherheitsgesetze reihenweise verworfen
hat. Müssen die Karlsruher Richter die
Freiheitsrechte gegen
Regierungspläne schützen?
Schäuble: Warum werden Vorwürfe gegen mich erhoben
und nicht gegen die
rot-grünen Herren Schröder oder Fischer? Beim
Luftsicherheitsgesetz habe
ich als Oppositionsredner vor der
Verfassungswidrigkeit gewarnt. Es ärgert
mich, wenn ich die Verleumdung lese und höre, ich
hätte Gesetze
eingebracht, die das Bundesverfassungsgericht
korrigiert habe. Von mir gibt
es solche Gesetze nicht.
FOCUS: Das BKA rechnet mit etwa zehn
Online-Durchsuchungen jährlich. Ist
das glaub würdig? Bei der Telefonüberwachung war
anfangs auch nur von
wenigen Fällen die Rede.
Schäuble: Die Online-Durchsuchung kann nur unter
ganz eng begrenzten
Voraussetzungen zum Einsatz kommen und muss von
einem Richter genehmigt
werden. Zudem ist sie technisch so aufwendig und
so teuer, dass es hei
wenigen Fällen bleiben wird.
FOCUS: Wenn die modernen Fahndungstechniken den
Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung" erfassen, soll gemäß
Karlsruher Rechtsprechung ein
Richter prüfen, welches Material gelöscht werden
muss. Bei der
Wohnraumüberwachung folgt Ihr Gesetzentwurf dieser
Linie. Aber bei der
Online-Durchsuchung sollen zwei BKA-Beamte
reichen, das Amt kontrolliert
sich also selbst. Ist das kein Versuch, die
Maßregel des
Bundesverfassungsgerichts zu
umgehen?
Schäuble: Nein, denn das Gericht hat bei
seiner Entscheidung zur
Online-Durchsuchung gar kein sogenanntes
Richterband gefordert. Im Übrigen
muss einer der beiden BKA-Beamten die Befähigung
zum Richteramt haben.
FOCUS: Der Gesetzentwurf will auch die
Video-Überwachung von Unbescholtenen
erlauben, die mit Terrorverdächtigen beruflich
oder privat Kontakt haben -
zum Beispiel Anwälte und Journalisten. Dagegen
erheben selbst Ihre Kollegen
aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Einwände.
Schäuble: Die Bestimmung entspricht exakt dem seit
Jahren bei schweren und
schwersten Straftaten geltenden Paragraf en 100c
Absatz 3 der
Strafprozessordnung. Sie gilt immer dann, wenn ein
Verdächtiger sich in
einer anderen als der eigenen Wohnung aufhält und
deren Überwachung allein
zur Abwehr der Gefahr nicht
ausreicht.
FOCUS: Auch islamische Geistliche sollen belauscht
werden dürfen, wenn sie
verdächtigen Besuch haben. Erwarten Sie, dass
Terroristen über einen
Anschlag vorher mit dem Imam
reden?
Schäuble: Der Schutz von Geistlichen und anderen
Berufsgeheimnisträgem ist
ja durch ständige Rechtsprechung zur
Strafprozessordnung definiert. Unsere
BKA-Novelle schafft hier keine neue
Rechtslage, weder für noch gegen
bestimmte
Religionsgemeinschaften.
FOCUS: Und wenn islamische Geistliche in Zukunft
einem vom Staat als
Partner anerkannten Religionsverband
angehören?
Schäuble: Dann bleibt zu prüfen, ob der Islam
etwas Vergleichbares wie
Beichte und Beichtgeheimnis kennt. Ich
will jedenfalls nicht, dass ein
Islamfanatiker, der einen Terrorakt vorbereitet,
sich ausgerechnet hinter
der Religionsfreiheit
verschanzt.